Marderabwehr
Steinmarder kommen im Siedlungsgebiet von Menschen vor. Sie nutzen vorhandene Hohlräume in Gebäuden meistens Dachböden zum Nestbau.
Marder verursachen einen erheblichen Schaden
- Löcher und Gänge an der Wärmedämmung von Dächern
- Kot- und Urinansammlungen in Dächern und Dachböden
- Verwesungsgeruch durch tote Beutetiere wie Vögel oder Nagetiere
- Nächtliche Ruhestörung durch Marderaktivität im Dach
Wir bieten Ihnen eine dauerhafte Lösung gegen Marderbefall.
- Kostenfreie Befallsanalyse und Inspektion vor Ort
- Ausbringung von einem Vergrämungsmittel im Dach
- Abdichtung aller Mardereingänge und Schlupflöcher am Dach

Mit der Vergrämung vor der Abdichtung wird sichergestellt, dass der Marder bei der anschließenden Abdichtung nicht eingesperrt wird. Unser Ziel ist es nicht den Marder zu töten, sondern dauerhaft aus dem Dach fernzuhalten.
Das Fangen von Steinmardern unterliegt dem Jagdrecht. Dazu ist in Hessen die Sachkunde für die waidgerechte Fallenjagd erforderlich. Anschließend kann der gefangene Marder von einem sachkundigen Jäger waidgerecht getötet werden. Da Marder ihre Reviere markiert haben, werden andere Marder das freigewordene Revier nach kurzer Zeit erneut besetzen. Ein Fangen der Marder ist aus diesem Grund nicht zu empfehlen.