Marderabwehr
Steinmarder sind in Wohngebieten häufig anzutreffen und nutzen oft vorhandene Hohlräume in Gebäuden, insbesondere Dachböden, um ihre Nester zu bauen. Dies kann erhebliche Schäden verursachen, wie Löcher und Gänge in der Wärmedämmung von Dächern, Ansammlungen von Kot und Urin in Dächern und Dachböden sowie den Geruch von verwesenden Beutetieren wie Vögeln oder Nagetieren. Die nächtliche Aktivität der Marder im Dach kann zu Störungen führen.
Wir bieten eine dauerhafte Lösung gegen Marderbefall an. Dies beinhaltet eine kostenfreie Analyse und Inspektion vor Ort. Anschließend die Anwendung eines Vergrämungsmittels im Dach sowie die Abdichtung aller Mardereingänge und Schlupflöcher am Dach. Durch die Vergrämung vor der Abdichtung stellen wir sicher, dass der Marder nicht im Inneren eingeschlossen wird. Unser Ziel ist es nicht, den Marder zu töten, sondern ihn dauerhaft vom Dach fernzuhalten.
Das Fangen von Steinmardern unterliegt dem Jagdrecht. In Hessen ist dafür die Sachkunde für die waidgerechte Fallenjagd erforderlich. Ein gefangener Marder kann dann von einem sachkundigen Jäger auf waidgerechte Weise getötet werden. Da Marder ihr Revier markieren, werden andere Marder das freigewordene Revier nach kurzer Zeit erneut besetzen. Aus diesem Grund wird das Fangen der Marder nicht empfohlen.
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